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August 21, 2013

Senator erzielt Erfolg vor dem Bundesgerichtshof gegen RapidShare

Berlin, 21. August 2013 – Senator Film Verleih hat in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof gegen die Filehoster-Plattform RapidShare gewonnen, über deren Server der Film DER VORLESER zum Download angeboten wurde. Da RapidShare der mehrmaligen Aufforderung durch Senator, die illegale Verbreitung des Films zu unterbinden und eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen war, hatte zunächst das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen und Senator danach erfolgreich die Hauptsacheklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg war RapidShare zunächst vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erfolglos vorgegangen. Die Entscheidung des OLG hat nun auch der Bundesgerichtshof bestätigt.

Demnach bleibt es dem Onlinedienst unter Strafandrohung verboten, den Film DER VORLESER öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.

Helge Sasse, Vorstandsvorsitzender der Senator Entertainment AG, kommentiert die Entscheidung des BGH: Ohne den wirksamen Schutz unserer Investitionen in Filme gibt es irgendwann viele Filme nicht mehr, die wir gerne gesehen hätten. Deshalb ist die Entscheidung des BGH ein guter Tag für die Produzenten und Verleiher von Filmen.“

Thomas Schlegel, Partner der Kanzlei Sasse & Partner, die die Verfahren für Senator Film Verleih betrieben hat: „Wir haben nicht daran gezweifelt, dass der BGH auch weiterhin die Durchsetzung der Rechte der Urheber und Kreativwirtschaft bestätigen wird. Das ist insbesondere wichtig in einer Zeit, in der der Gesetzgeber erst jüngst mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ die Möglichkeiten der Urheber ihre Rechte durchzusetzen auf für uns unverständliche Weise beschnitten hat.“

Kontakt: Senator Entertainment AG
Antje Pankow (Leitung Publicity/ SVP) Tel.: 030-88091-551 E-Mail: presse@senator.de